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ASoK 10, Oktober 2003, Seite 348

OGH: Entlassung Flugbegleiterin

1. Für einen geordneten Flugbetrieb ist unerlässlich, dass eine Arbeitgeberin darauf vertrauen kann, dass ihre Flugbegleiterinnen nicht wegen eines - objektiv unbegründeten - „mulmigen Gefühls" die Teilnahme an Flügen verweigern.

2. Das Tatbestandsmerkmal der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung, das die Abgrenzung zwischen einem in abstracto wichtigen Entlassungsgrund und einem in concreto geringfügigen Sachverhalt ermöglicht, ist in einem solchen Fall verwirklicht. - (§ 27 Z 4 AngG)

( 8 Ob A 9/03 m)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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