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OGH: Sittenwidrige Vereinbarung
• 1. Die unverhältnismäßige Beeinträchtigung auch nur dispositivrechtlich geschützter Interessen des Vertragspartners durch vertragliche Regelungen zugunsten des überlegenen, den Benachteiligten unter Druck setzenden Partners ist sittenwidrig i. S. d. § 879 ABGB. Dies gilt naturgemäß gerade auch für den Arbeitsvertrag, für den die gegenüber dem Arbeitgeber weit geringere Möglichkeit des Arbeitnehmers, auf die Vertragsgestaltung Einfluss zu nehmen, geradezu typisch ist.
• 2. Eine Vereinbarung, wonach die Installation von Kopierer, Faxgerät und PC in den von Außendienst-Mitarbeitern genützten Beratungsstellen von einer Kostenbeteiligung im Ausmaß von S 500,- bis 700,- pro Monat und Mitarbeiter abhängig gemacht wird, ist sittenwidrig. - (§ 879 ABGB)
„Noch wesentlicher erscheint, dass sich die Außendienst-Mitarbeiter der Beklagten nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes sehr wohl in einer Drucksituation befanden. Zwar erachtete das Erstgericht als nicht feststellbar, dass für den Fall der Verweigerung der Zustimmung zur Richtlinie mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gedroht wurde. Es steht aber fest, dass Betriebsrat und Arbeitgeber den Außendienst-Mitarbeitern die Zustimmung nahe legten (‚Überredun...