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Kündigung eines Hausbesorgers mit Dienstwohnung
• Kündigung eines Hausbesorgers mit Dienstwohnung (§ 18 Abs. 7 HausbG)
ARD 5431/4/2003: 9 Ob A 13/03 g.
Die Kündigung eines Hausbesorgers, dem eine Dienstwohnung überlassen wurde, ist zulässig, wenn ihm gleichzeitig vom Hauseigentümer eine andere „entsprechende" Wohnung zur Verfügung gestellt wird. Mit „entsprechender Wohnung" ist der erforderliche Zustand der „Ersatzwohnung" (v. a. Lage, Größe, Ausstattung) gemeint. Es ist daher zulässig, wenn der Hausbesorger eine „erschwingliche" Miete bezahlen muss.