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Anwesenheitsprämien - Ausgleichsanspruch
• Anwesenheitsprämien - Ausgleichsanspruch (§§ 3, 6 EFZG)
8 Ob A 15/03 v.
Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf jene Prämiendifferenz, die ihnen zugestanden wäre, wenn der Arbeitgeber nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen und sich rechtmäßig verhalten hätte.
Anmerkung: Arbeitnehmer ohne Krankenstandstage erhielten eine Prämie in Höhe von ATS 110.000,00. Arbeitnehmer mit Krankenstandstagen, denen eine Prämie von weniger als ATS 95.785,00 bezahlt wurde, erhielten die Differenz auf (nur) diesen Betrag (nicht die Differenz auf ATS 110.000,00) zugesprochen. Der Grund dafür bestand darin, dass der Arbeitgeber nach den Feststellungen eine vom Gewinn abhängige Gesamtjahresprämie zu verteilen hatte und sich bei rechtskonformer Verteilung für jeden Arbeitnehmer ein niedrigerer Betrag - nämlich ATS 95.785,00 - ergeben hätte.