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Gesellschafter-Geschäftsführer - DB-Bemessungsgrundlage bei Bereitstellung eines firmeneigenen Pkw
• § 22 Z 2 EStG, § 41 Abs. 3 FLAG: Gesellschafter-Geschäftsführer - DB- Bemessungsgrundlage bei Bereitstellung eines firmeneigenen Pkw
ARD 5411/31/2003: .
Hat die Abgabenbehörde keine Feststellungen über eine private Nutzung des firmeneigenen Pkw durch den Gesellschafter-Geschäftsführer getroffen, dürfen - auch bei Fehlen von Fahrtenbuchaufzeichnungen - Sachbezüge für die angenommene Privatnutzung des firmeneigenen Pkw nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und DZ einbezogen werden. Die bloße Möglichkeit der Privatnutzung eines Fahrzeuges führt zu keinem Sachbezug.