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ASoK 9, September 2003, Seite 307

2. Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung (ARG-VO)

Mag. Harald Kaszanits

Aufgrund des § 12 Abs. 1 ARG wird die Anlage zur ARG-VO wie folgt geändert:

Dem Abschnitt III wird folgende Z 18 angefügt:

„18. Herstellung keramischer Vielschichtbauelemente und von Elektrokeramik-Bauelementen.

Die Fertigung von keramischen Vielschichtbauelementen und von Elektrokeramik-Bauelementen, soweit dazu thermische Prozesse notwendig sind, sowie die Durchführung von Messungen an solchen Bauteilen."

Weiters entfällt im Abschnitt XVI („Dienstleistungen") in der Z 6 die lit. a betreffend die Abschluss- und Reinigungsarbeiten von Friseuren an Samstagen.

Rubrik betreut von: BETREUT VON MAG. HARALD KASZANITS
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