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OGH: Kündigung / Wirksamkeit
• 1. Bei kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführern einer GmbH ergibt sich die Unwirksamkeit einer von einem Geschäftsführer allein ausgesprochenen Kündigung schon daraus, dass der Wille beider Geschäftsführer nach außen zum Ausdruck kommen muss.
S. 278• 2. Die fehlende Mitwirkung des anderen Geschäftsführers kann nicht durch das Verhalten eines Geschäftsführers ersetzt werden. Entscheidend ist also, was dem Geschäftspartner gegenüber zum Ausdruck kommt, nicht aber, welche Beschlüsse im Innenverhältnis gefasst wurden. - (§ 20 AngG)
( 8 Ob A 209/02 x)