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OGH: Urlaub / Unterbrechung
• Notwendige Pflegeleistungen eines Arbeitnehmers für einen im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen i. S. d. § 16 Abs. 1 Z 1 UrlG unterbrechen einen vereinbarten und bereits angetretenen Erholungsurlaub. - (§§ 5, 16 Abs. 1 Z 1 UrlG)
„Gemäß § 4 Abs. 2 UrlG darf für Zeiträume, während deren ein Arbeitnehmer aus einem der in § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz 1974, BGBl. Nr. 399, genannten Gründen an der Arbeitsleistung verhindert ist, während deren er Anspruch auf Pflegefreistellung oder während deren er sonst Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Entfall der Arbeitsleistung hat, der Urlaubsantritt nicht vereinbart werden, wenn diese Umstände bereits bei Abschluss der Vereinbarung bekannt waren. Geschieht dies dennoch, gilt der Zeitraum der Arbeitsverhinderung nicht als Urlaub. In den Materialien (AB 276 der Beil. XIV. GP Seite 3) findet sich der Hinweis, dass keine besonderen Regelungen für jene Fälle getroffen werden, in denen erst nach Abschluss der Vereinbarung oder nach Urlaubsantritt ein Verhinderungsgrund bekannt wird oder eintritt. Die Bewältigung dieser Fallgruppen sei unter Heranziehung der allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechtes zu lösen. Demnach werde aus wichtigen Gründen auch ein einseitiger Rücktritt von der Urlaubsvereinb...