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"Abfertigung neu" für GmbH-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften
• „Abfertigung neu" für GmbH-Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (§ 1 BMVG)
GeS 4/2003, 163 - 166: Artikel von Martin E. Risak.
Soll für den AG-Vorstand die „alte" Abfertigungsregelung (§ 23 AngG) gelten, genügt es bei neuen, ab beginnenden Anstellungsverträgen nicht, generell auf das Angestelltengesetz zu verweisen. Betreffend der Abfertigung müsste auf § 23 AngG i. d. F. vor der Novelle BGBl. I Nr. 100/2002 verwiesen werden oder eine eigene den Wünschen entsprechende Formulierung gewählt werden.
Der Autor stellt überzeugend dar, dass die Bezahlung von Abfertigungsbeiträgen für AG-Vorstände vertraglich nicht vereinbart werden kann.