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Abfertigungsanspruch bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses
• Abfertigungsanspruch bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses (§ 23 AngG)
9 Ob A 21/03 h.
Eine Unterbrechung in der Dauer von 25 Tagen zwischen zwei aufeinander folgenden Dienstverhältnissen ist zu lang, um dies als „ununterbrochen" dauerndes Dienstverhältnis i. S. d. § 23 Abs. 1 AngG zu qualifizieren.
Anmerkung: Der längste Zeitraum, der bisher vom OGH als Nicht-Unterbrechung akzeptiert wurde, beträgt 16 Tage. 25 Tage seien aber laut OGH als zu lange Unterbrechung einzustufen, weil dies z. B. auch die Dauer von Betriebsferien übersteige.