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Freiwillige Abfertigung bei AVRAG-Betriebsübergang
• Freiwillige Abfertigung bei AVRAG-Betriebsübergang (§ 67 Abs. 6 EStG)
www.bmf.gv.at/steuern/Lohnsteuer/Erlaesse/Lohnsteuerprotokolle/_start.htm: Protokoll des BMF zur Bundeslohnsteuertagung 2003.
Frage im Protokoll: Unternehmer A verkauft seinen Betrieb an Unternehmer B. Alle Arbeitnehmer werden gem. AVRAG mit den gesamten Abfertigungsansprüchen übernommen. Der Urlaubsanspruch wird nicht abgerechnet, sondern übernommen. Die Arbeitnehmer werden bei der Sozialversicherung beim Unternehmer A abgemeldet und beim Unternehmer B angemeldet. Unternehmer A zahlt allen seinen Arbeitnehmern eine freiwillige Abfertigung. Kann diese freiwillige Abfertigung gem. § 67 Abs. 6 EStG 1988 versteuert werden?
Antwort im Protokoll: Die Begünstigung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 erstreckt sich nur auf Bezüge, die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses im ursächlichen Zusammenhang stehen und aus diesem Grund anfallen. Da die Übernahme der gesetzlichen Abfertigungs- und der Urlaubsansprüche nach dem AVRAG erfolgte und somit das Dienstverhältnis nicht aufgelöst wurde, kann die Begünstigung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 auf die freiwillige Abfertigung nicht angewendet werden (kein Anwendungsfall der Rz. 1072, letzter Satz LStR 2002).
Anmerkung: Würde eine Endabrechnung mit Abfertigungsauszahlung im Sinne der Randzah...