Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einführung der Teilpension
Kombination mit Änderung der Altersteilzeit
Die Teilpension wurde am im Nationalrat beschlossen und soll Anfang 2026 in Kraft treten. Damit geht eine Änderung der Altersteilzeit einher. Die Grundzüge der neuen bzw geänderten Bestimmungen werden im Folgenden im Überblick dargestellt.
1. Voraussetzungen für Teilpension
1.1. Lebensalter
Die Teilpension kann von jenen Personen in Anspruch genommen werden, die die Voraussetzungen für eine Art der Alterspension erfüllen. Diese Anspruchsvoraussetzungen differenzieren (abgesehen von der Erfüllung weiterer Voraussetzungen) wie folgt nach dem Lebensalter:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Pensionsart | Lebensalter |
Korridorpension | 62 Jahre (ab stufenweise Anhebung auf 63 Jahre) |
Langzeitversichertenpension | 62 Jahre |
Schwerarbeitspension | 60 Jahre |
Alterspension | Männer 65 Jahre, Frauen derzeit 61 Jahre (stufenweise Anhebung in Halbjahresschritten auf 65 Jahre) |
1.2. Arbeitszeitreduktion
Um Teilpension in Anspruch nehmen zu können, muss mit dem Arbeitgeber eine Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 % bis maximal 75 % vereinbart werden. Dabei ist zu beachten, dass mehrere unselbständige Tätigkeiten zu einem Arbeitgeber grundsätzlich als Einheit zu betrachten sind. Arbeitnehmer bleiben auch in der Teilpension weiterhin beschäftigt und er...