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ASoK 8, August 2003, Seite 269

VfGH zur Pensionsreform 2000: Erhöhung des Antrittsalters und Abschläge zulässig

Der Verfassungsgerichtshof hat nach einer öffentlichen Verhandlung sowie nach intensiven Beratungen am seine Entscheidung über den Gesetzesprüfungsantrag zur Pensionsreform 2000 bekannt gegeben. Der Verfassungsgerichtshof stellte als Ergebnis des Verfahrens unter anderem Folgendes fest:

• Die Erhöhung des Antrittsalters für die vorzeitige Alterspension ist nicht verfassungswidrig.

• Die Erhöhung der Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt ist nicht verfassungswidrig.

• Die Regelung der Berechnung der Hinterbliebenenpension ist verfassungswidrig.

Mehr zum VfGH-Erkenntnis G 300/02 u. a. auf der Homepage des VfGH unter www.vfgh.gv.at/vfgh/presse.html

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