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ASoK 8, August 2003, Seite 250

Die neue Altersteilzeitregelung

Arbeitsmarktrechtliche Begleitmaßnahme zur Pensionsreform

Mag. Maria Kaun

Zusammen mit der Pensionsreform wurde im Budgetbegleitgesetz 2003 (BBG 2003) auch eine Reihe von arbeitsmarktrechtlichen Begleitmaßnahmen beschlossen. Dieser Artikel widmet sich der Neuregelung der bestehenden Altersteilzeitregelung. Die bestehende Regelung wäre ohne diese Änderung mit ausgelaufen. Als arbeitsmarktrechtliche Begleitmaßnahme zur Pensionsreform wurde die Altersteilzeitregelung verlängert, allerdings zu deutlich geänderten Bedingungen ab .

Mit der Neuregelung wurden zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollte im Gegenzug zur schrittweisen Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer und der Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit die Altersteilzeitregelung als abfedernde Maßnahme weitergeführt werden. Zum anderen sollten die Zugangsbedingungen zum Altersteilzeitgeld wegen der jetzt schon bestehenden hohen Kostenbelastung für die Arbeitslosenversicherung erschwert werden. Je nach dem Zeitpunkt des Beginns der Altersteilzeit werden drei unterschiedliche Regelungen zu beachten sein.

1. Beginn der Altersteilzeit vor dem

Die bestehende Rechtslage gilt unverändert weiter für alle Altersteilzeitvereinbarungen, die bis zum anget...

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