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OGH: Ungerechtfertigte Entlassung
• Wird einer Arbeitnehmerin ausdrücklich die Verrichtung kurzfristiger privater Besorgungen während der Dienstzeit gestattet, so kann sie davon ausgehen, dass es sich dabei auch um kleine Lebensmittelbesorgungen gegen Ende der Dienstzeit und vor Schluss der Lebensmittelgeschäfte handeln kann. Der Entlassungsgrund des § 27 Z 4 erster Tatbestand AngG liegt diesfalls nicht vor. - (§ 27 Z 4 AngG)
( 8 Ob A 27/02 g)