Praxishandbuch Gleitzeit
3. Aufl. 2021
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S. 149Teil 8: Sozialversicherungsrecht
Die Teile 8 und 9 dieses Buches beschäftigen sich mit den abgabenrechtlichen Aspekten der Gleitzeit. Darunter fallen all jene sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen, die ein Dienstgeber bei der Abgeltung der Mehrarbeits- bzw Überstundenzuschläge sowie bei der korrekten Abrechnung von Gleitzeitguthaben zu beachten hat.
Voraussetzung für die nachfolgenden Abrechnungsgrundsätze ist das Bestehen einer gültigen Gleitzeitvereinbarung. Dh. es muss eine schriftlich abgeschlossene (Betriebs-)Vereinbarung vorliegen, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen enthält (vgl Seite 71 ff ).
Liegt keine derartige schriftliche (Betriebs-)Vereinbarung vor, wird aber dennoch Gleitzeit „gelebt“, entstehen bereits bei Überschreiten der täglichen Normalarbeitszeit bzw der vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit Mehrstunden (ggf mit Zuschlag) und zuschlagspflichtige Überstunden. Ein Ausgleich solcherart entstandener (allenfalls mit Zuschlag abzugeltender) Mehr- oder Überstunden im Verhältnis 1:1 ist nicht zulässig.
Ausnahmen:
Bei Teilzeitkräften werden die Mehrstunden innerhalb des Kalendervierteljahres bzw eines anderen vereinbarten 3-Monats...