Praxishandbuch Gleitzeit
3. Aufl. 2021
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S. 15Einführung
A. Gleitzeit als flexible Arbeitszeit
Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) definiert „gleitende Arbeitszeit“ (in der Praxis zumeist kurz „Gleitzeit“ genannt), als ein Arbeitszeitmodell, in dem dem Arbeitnehmer Zeitsouveränität übertragen wird. Er kann somit innerhalb eines gewissen Rahmens die Lage und zumeist auch die Dauer seiner Arbeitszeit selbst gestalten:
„Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann.“
Wesenskern der Gleitzeit ist somit die Übertragung von einer gewissen Entscheidungsfreiheit betreffend die Arbeitszeit (Zeitsouveränität) an den Arbeitnehmer. Es wird ihm das Recht eingeräumt, die Arbeitszeit innerhalb der vereinbarten Grenzen einseitig festzulegen - damit unterscheidet sich dieses Arbeitszeitmodell von anderen Formen flexibler Arbeitszeit, bei denen das konkrete Ausmaß und die Lage der Arbeitszeit entweder einvernehmlich vereinbart oder durch den Arbeitgeber vorgegeben werden.
Von Bedeutung ist, dass in diesem Arbeitszeitmodell nicht nur Zeitsouveränität an den Arbeitnehmer zu übertragen wird, sondern dass auch Grenzen für dieses freie Z...