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OGH 15.06.1982, 4Ob61/82

OGH 15.06.1982, 4Ob61/82

Rechtssätze


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Norm
RS0021567
Da § 1152 ABGB einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für Dienstleistungen nur für den Fall festlegt, dass im Vertrag kein Entgelt bestimmt und auch nicht Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, kann nicht gesagt werden, dass eine Vereinbarung, wonach bestimmte Dienstleistungen nicht oder nicht besonders zu vergüten sind, schlechthin ungültig sei.
Normen
RS0021559
Ein angemessenes Entgelt kann der Unternehmer nur dann begehren, wenn über die Höhe seines Werklohnes keine Vereinbarung getroffen wurde.
Normen
RS0021270
Der Dienstvertrag ist nicht notwendig entgeltlich.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0021567
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-88200