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Kein Verlustvortrag bei Diensteinkünften? - Nachträgliche Werbungskosten
• Kein Verlustvortrag bei Diensteinkünften (§ 2 EStG)? Nachträgliche Werbungskosten
RdW 5/2003, 287 f., Artikel-Nr. 237: Artikel von Werner Doralt.
Untertitel: Zahlt ein Dienstnehmer Bezüge zurück, die er zu Unrecht bezogen hat und übersteigen sie die Einnahmen, kann der Dienstnehmer den Verlust mit späteren Einnahmen nicht ausgleichen. Ein aktueller Fall zeigt die verfassungsrechtliche Problematik.
Anmerkung: In den LStR 2002 ist in der Rz. 231 zu Recht festgehalten, dass Werbungskosten auch nach Beendigung der nichtselbständigen Tätigkeit anfallen können, wenn ein erkennbarer Zusammenhang mit den erzielten Einnahmen besteht, z. B. Schadenersatzleistungen an den ehemaligen Arbeitgeber. Der Autor nimmt Bezug auf das VwGH-Erkenntnis vom , 99/15/0154, in dem festgehalten ist, dass die Zahlungen an den ehemaligen Arbeitgeber zur Schadensgutmachung erst in jenem Jahr Werbungskosten sein können, in dem sie erfolgen. Wenn daher z. B. ein ehemaliger Geschäftsführer später Schadenersatzzahlungen an die GmbH leistet, wird die Abzugsfähigkeit u. a. von der Einkommenssituation im Zahlungsjahr beeinflusst.