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ASoK 6, Juni 2003, Seite 206

OGH: Stichtagsregelungen

1. Stichtagsregelungen sind im Zusammenhang mit zeitlicher Differenzierung grundsätzlich zulässig und können sachlich durchaus gerechtfertigt sein.

2. Willkür im Sinne einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Unterscheidung wird immer dann zu verneinen sein, wenn sich die Stichtagsregelung als Reaktion auf Veränderungen der Ertragslage, der Unternehmensstruktur oder auch der Unternehmensphilosophie darstellt. - (§ 879 ABGB, Art. 2 StGG, Art. 7 B-VG)

„Im vorliegenden Fall ist zu berücksichtigen, dass die Festsetzung des Stichtages (Eintrittszeitpunkt ab dem ) nicht willkürlich gewählt war. Zum einen lag diesem Vorgehen eine als Reaktion auf öffentliche Kritik erfolgende Entscheidung der zuständigen Personalkommission zu Grunde, künftige Umreihungen generell nur noch im Sinne der ausdrücklich vereinbarten DBPO vorzunehmen, sodass daraus ein generalisierendes Prinzip abzuleiten ist. Damit ist auch kein Widerspruch zur Entscheidung 8 Ob A 281/00 g (= RdW 2002, 235) gegeben, wo die einschränkende Maßnahme (Nichtgewährung von Biennien) bewusst nur einen einzigen Mitarbeiter einer Landwirtschaftskammer traf. Zum anderen kann auch nicht übersehen werden, dass im Zeitpunkt der Änderung der Vorgangsweise auch der am läng...

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