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Nachträgliche Heranziehung des Arbeitgebers zur Lohnsteuerhaftung
• Nachträgliche Heranziehung des Arbeitgebers zur Lohnsteuerhaftung (§§ 82 f. EStG)
ARD 5385/18/2003: .
Die Haftung des Arbeitgebers für Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer besteht dann nicht mehr, wenn dem Arbeitnehmer die Einkommensteuer, die auf die entsprechenden Bezüge entfällt, vorgeschrieben worden ist und er die Steuer entrichtet hat.