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ASoK 4, April 2003, Seite 125

Keine Lohnsteuerpflicht von Botenfahrern

Dr. Wolfgang Höfle

Keine Lohnsteuerpflicht von Botenfahrern (§ 47 Abs. 2 EStG)

ARD 5380/13/2003: (Aufhebung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften).

Botenfahrer, die nach der tatsächlichen Abwicklung ihres „Werkvertrages" Funkaufträge des Botendienstunternehmens ablehnen können, daher weisungsungebunden sind und im Falle einer umsatzabhängigen Entlohnung ein Unternehmerwagnis tragen, unterliegen nicht der Lohnsteuer- und Dienstgeberbeitragspflicht.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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