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OGH: Abfertigung / Anspruch
• 1. Ein Abfertigungsanspruch geht bei Selbstkündigung eines Arbeitnehmers nicht verloren, wenn ein Austrittsgrund vorliegt und zwischen den Parteien Klarheit darüber besteht, dass ein solcher wichtiger Auflösungsgrund geltend gemacht wird.
• 2. In der Mitteilung eines Arbeitnehmers, dass für ihn eine Weiterarbeit in der Firma nicht mehr möglich sei und er seine Arbeit nicht fortsetzen werde, liegt eine ausreichend deutliche Beendigungserklärung, die im konkreten Fall durch eine schriftliche Äußerung im Sinne einer Kündigung unter Aufrechterhaltung von Abfertigungsansprüchen wegen der bereits mitgeteilten Gründe nur präzisiert wird. - (§§ 20 Abs. 4, 23, 26 AngG)
( 9 Ob A 106/02 g)