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ASoK 3, März 2003, Seite 98

OGH: PV / Ersatzzeiten

Der Oberste Gerichtshof stellt gem. Art. 89 Abs. 2 B-VG (Art. 140 Abs. 1 B-VG) an den Verfassungsgerichtshof den Antrag, § 116 a Abs. 7 GSVG i. d. F. der 20. GSVG-Novelle (BGBl. Nr. 21/1994) als verfassungswidrig aufzuheben. - (§ 116 a Abs. 7 GSVG)

„Erstreckt sich die Wirkung einer gerichtlichen Entscheidung auf die Rechtssphäre von Personen, die an ihr nicht in einer gesicherten Verfahrensposition zur Wahrung des rechtlichen Gehörs mitwirken konnten, kann Art. 6 EMRK verletzt sein. Dies kann vor allem im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von Urteilen oder der Rechtskrafterstreckung auf Dritte problematisch sein (Berka, Die Grundrechte [1999], Rz. 842). In diesem Sinn hat der VfGH in seinem Erkenntnis vom , G 73/89, die seinerzeit durch § 268 ZPO angeordnete Bindung des Richters im Zivilprozess an ein rechtskräftiges verurteilendes Erkenntnis eines Strafgerichts als verfassungswidrig aufgehoben: Der Anspruch auf Gehör wird nach diesem Erkenntnis verletzt, wenn der Betroffene den Beweis und die Zurechnung einer für die Entscheidung über seine Ansprüche und Verpflichtungen wesentlichen Handlung im Zivilverfahren nicht mehr in Frage stellen kann, weil das Gericht dann an die Entscheidung im strafgerichtlichen Verfahren gebunden ist, zu welchem er aus rechtlichen oder tatsächliche...

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