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OGH: Unfallversicherung / Minderung Erwerbsfähigkeit
Zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit eines an Hepatitis C erkrankten Versicherten bedarf es ausnahmsweise eines dreistufigen Verfahrens, also der Feststellung zunächst der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens des Versicherten durch die Berufskrankheit, dann aber auch des Umfangs der ihm dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens und erst dann des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit. - (§§ 176 Abs. 1 u. 2, 177 ASVG)
( 10 Ob S 398/01 d)