Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die (landes-)gesetzliche Pensionsvorsorge der Bürgermeister der österreichischen Gemeinden 1
Aufgrund der Anordnung des Bezügebegrenzungsgesetzes seit Juli 1998 Teil des gesetzlichen Pensionssystems mit Übergangsregelungen
Die Pension Österreichs Bürgermeister war bis Mitte 1998 ausschließlich landesgesetzlich geregelt. Das Bezügebegrenzungsgesetz (BezBegrG)legte nicht nur Obergrenzen für die Aktivbezüge der öffentlichen Funktionäre - und damit auch der Bürgermeister - fest, sondern enthält auch eine Neuordnung ihrer Pensionsversicherung. Die neue „Bürgermeister-Pension" ist zwar zunächst auch landesgesetzlich geregelt, die vom Bürgermeister und seiner Gemeinde zu leistenden Pensionsversicherungsbeiträge fließen jedoch in die gesetzliche Pensionsversicherung ein und werden damit - gemeinsam mit den Pensionsversicherungsbeiträgen aus einer oder mehreren anderen Erwerbstätigkeiten des Bürgermeisters - zur Basis für die Bemessung der späteren einheitlichen gesetzlichen Pension.
Die nachstehenden Ausführungen sollen - ausgehend vom „alten" Recht - unter Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen einen kurzen Überblick über die „neue" gesetzliche Pension der Bürgermeister der österreichischen Gemeinden geben.
1. Die Bürgermeister-Pension nach „altem" Recht
Diese Pension ist - wie bereits ausgeführt - ausschließlich landesgesetzlich geregelt und nicht Teil des gesetzlichen Pensionssystems, sie steht daher dem...