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Entlassung wegen Dienstunfähigkeit und Vertrauensunwürdigkeit
• 1. Bei einem Angestellten, der für die Erfüllung seiner Aufgaben auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist, begründet der Entzug des Führerscheins Dienstunfähigkeit i. S. d. § 27 Z 2 AngG.
• 2. Durch die Verweigerung des Alkotests und die dadurch bewirkte mehrmonatige Unmöglichkeit, trotz dienstlicher Notwendigkeit ein Kraftfahrzeug zu lenken, verwirklicht ein Arbeitnehmer in leitender Position darüber hinaus den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit. - (§ 27 Z 1 u. Z 2 AngG)
( 9 Ob A 120/02 s)