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OGH: Abfertigung / Verzicht
• Ein Verzicht auf die Abfertigung, deren Anspruch erst mit der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen konnte, ist - wenn auch in der Auflösungsphase - noch während des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses unwirksam. - (§ 40 AngG)
( 9 Ob A 301/01 g)