SWK-Spezial Ertragsteuern 2025
1. Aufl. 2025
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S. 109Zweifelsfragen zum IFB
1. Einleitung
Der Investitionsfreibetrag (IFB) in § 11 EStG wurde im Zuge des ÖkoStRefG 2022 Teil I (wieder) eingeführt und soll als wirtschaftsfördernde Maßnahme insbesondere ökologische Investitionsanreize für Unternehmen schaffen.
Der IFB kann im Rahmen von betrieblichen Einkünften von natürlichen sowie juristischen Personen für Investitionen in Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens in Anspruch genommen werden und beträgt 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten begünstigter Wirtschaftsgüter bzw 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei begünstigten Wirtschaftsgütern, die dem Bereich Ökologisierung zuzuordnen sind (Öko-IFB). Betraglich ist die Geltendmachung des IFB für Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu € 1 Mio pro Wirtschaftsjahr beschränkt, was einem maximalen IFB von € 100.000 bzw Öko-IFB von € 150.000 entspricht. Als fiktive Betriebsausgabe vermindert der IFB die steuerliche Bemessungsgrundlage im Jahr der Anschaffung bzw Herstellung ohne Einfluss auf die reguläre AfA und stellt somit dem Wesen nach eine zusätzliche AfA dar. Da es bestimmte Anwendungsvoraussetzungen für den IFB gibt, ergeben sich auch immer wieder Zweifelsfrage...