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Lehrlingsausbildungsprämie statt Lehrlingsfreibetrag
• Lehrlingsausbildungsprämie statt Lehrlingsfreibetrag (§ 124 b Z 31 EStG)
ASoK 10/2002, 344 f.: Artikel von Christoph Klein.
Anstelle des bisherigen Lehrlingsfreibetrages kann ab 2002 eine Lehrlingsausbildungsprämie (Steuergutschrift) von € 1.000,00 für jedes Wirtschaftsjahr, in dem das Lehrverhältnis besteht, beansprucht werden. Die Ausbildungsprämie steht auch für Lehrverhältnisse zu, die vor 2002 begonnen wurden.
Anmerkung: In der Regel wird die Lehrlingsausbildungsprämie die günstigere Variante sein. Doch könnte der Freibetrag dann vorteilhafter sein, wenn in einem Wirtschaftsjahr viele Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung erfolgreich absolvieren und die Lehrzeit endet. Die Wahl zwischen Prämie und Freibetrag kann nicht für jeden Lehrling separat, sondern muss für das gesamte Unternehmen einheitlich entschieden werden; es kann jedoch für jedes Wirtschaftsjahr zwischen Prämie und Freibetrag gewählt werden (vgl. Rz. 8234 EStR 2000).