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Aufstockung eines Altgebäudes begründet Neuvermögen
Berechnung der ImmoESt-Bemessungsgrundlage
Die ImmoESt-Bemessungsgrundlage hängt davon ab, ob ein Grundstück dem Altvermögen oder dem Neuvermögen zuzuordnen ist. Werden an Altgebäuden nach dem Baumaßnahmen getätigt, kann das Neuvermögen zur Folge haben.
1. Pauschale Ermittlung der ImmoESt-Bemessungsgrundlage
Seit der mit dem 1. StabG 2012 und dem AbgÄG 2012 begründeten Neuordnung der Immobilienbesteuerung und Einführung der ImmoESt stellt eine Reihe ertragsteuerlicher Bestimmungen darauf ab, ob Altgrundstücke oder Neugrundstücke vorliegen. Im außerbetrieblichen Bereich geht es dabei in erster Linie um folgende Regelungen: Die pauschale Ermittlung der Einkünfte aus der privaten Grundstückveräußerungen ist gemäß § 30 Abs 4 EStG anwendbar, soweit „Grundstücke am ohne Berücksichtigung von Steuerbefreiungen nicht steuerverfangen waren“. § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG ordnet an, dass die fiktiven Anschaffungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage herangezogen werden müssen, wenn ein zum nicht steuerverfangenes Grundstück erstmals zur Erzielung von außerbetrieblichen Einkünften verwendet wird.
Maßgebender Stichtag für die Abgrenzung von Alt- und Neugrundstücken ist der . Zu diesem Stichtag nicht steuerverfangene Grundstücke gelten als Altvermögen. Grundstücke, die z...