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Deutsches Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG, dBGBl. I S. 227 vom , in der Fassung vom dBGBl. I S. 2787) stellt für die betroffenen Unternehmen ein gravierendes Erschwernis bei der Erbringung von Bauleistungen am deutschen Markt dar. Obwohl der Europäische Gerichtshoferkannt hat, dass einzelne Bestimmungen gegen die Grundfreiheit des Dienstleistungsverkehrs verstoßen, bleibt die Problematik weiter aufrecht. Wurde das Gesetz ursprünglich in Entsprechung der EU-Entsenderichtlinieerlassen, um ein Unterlaufen des innerstaatlichen Lohnniveaus durch Arbeitskräfte aus Staaten mit niedrigeren Lohn- und Sozialstandards zu verhindern, so stellt es sich mehr und mehr als Mittel zur Marktabschottung dar, von der besonders österreichische Unternehmen nachhaltig betroffen sind.
Der Geltungsbereich des AEntG
Betroffene Betriebe
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz gilt für die in den §§ 1 und 2 der deutschen Baubetriebe-Verordnung genannten Betriebe. Es umfasst den gesamten Bereich des Bauhaupt- und Baunebengewerbes im weitesten Sinn (auch Dachdecker und Zimmerer) sowie des Garten- und Landschaft...