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Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis ab 2003
Bisher werden für jeden Arbeitnehmer als Jahresabrechnung ein Lohnzettel für Zwecke der Einkommensteuerveranlagung sowie ein Beitragsgrundlagennachweis für Zwecke der Feststellung sozialversicherungsrechtlich relevanter Daten (Pensionsbeitragsgrundlage usw.) getrennt an die Finanzverwaltung und die Gebietskrankenkassen übermittelt.
Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis wurden durch Änderung des § 84 Abs. 1 EStG bzw. des § 34 Abs. 2 ASVG im 2. Abgabenänderungsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 132/2002, zusammengefasst. Es ist daher ab 2003 nur eine Meldung erforderlich, die entweder über das EDV-Portal der Finanz oder über jenes der Krankenkassen erfolgen kann. Neues Formular L 16 auf der BMF-Homepage unter http://www.bmf.gv.at/service/formulare/lohnsteuer/116/2003/116.pdf