Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 11, November 2002, Seite 389

OGH: Entlassung / Vertrauensunwürdigkeit

Tatbestandsmäßig i. S. d. § 27 Z 1 AngG (Vertrauensunwürdigkeit) ist ein Verstoß gegen die wohlverstandenen Interessen des Arbeitgebers. Insoweit der Arbeitsvertrag auch Elemente einer Geschäftsbesorgung gem. § 1152 Abs. 2 ABGB enthält, trifft den Machthaber neben der Gehorsamspflicht die Treuepflicht als zur Geschäftsbesorgung hinzutretende Hauptpflicht. Dazu zählt auch die Informationspflicht, deren Inhalt u. a. darin besteht, dem Geschäftsherrn drohende Gefährdungen und Gefahren rechtzeitig anzuzeigen.

Vom alleinvertretungsbefugten Geschäftsführer muss verlangt werden, die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen selbst einer bloß beiläufig vom Vertreter einer anderen Gesellschaft geäußerten Kaufabsicht hinsichtlich der Betriebsliegenschaft der eigenen Gesellschaft zu erkennen. Der Geschäftsführer wäre verhalten gewesen, diesen Absichten entgegenzutreten und die eigene Konzernleitung zu informieren und dieser die Möglichkeit der Überprüfung ihres ursprünglichen Standpunktes, wonach sie am Ankauf der Betriebsliegenschaft nicht interessiert sei, zu geben. - (§ 27 Z 1 AngG)

( 8 Ob A 108/01 t)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
Daten werden geladen...