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OGH: Unfallversicherungsschutz / Eishockeyspieler
• Bei tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Beschäftigten auf der Betriebsstätte oder bei einer der versicherten Tätigkeit gleichgestellten Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung ist der für den Unfallversicherungsschutz erforderliche innere Zusammenhang zwischen dem zum Unfall führenden Ereignis und der versicherten Tätigkeit gegeben, wenn der Streit unmittelbar aus der Betriebsarbeit erwachsen ist.
• Eine völlig unerwartete und unmotivierte Attacke eines Eishockeyspielers an seinem Teamkollegen steht nicht unter Unfallversicherungsschutz. - (§ 175 ASVG)
( 10 Ob S 299/01 w)