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OGH: Bundestheater / Zettelgeld
• Es wird festgestellt,
1. dass den als Billeteuren bezeichneten Arbeitnehmern des Publikumsdienstes des Österreichischen Bundestheaterverbandes, die zum Zeitpunkt der Übernahme ihrer Dienstverhältnisse durch die G Austria AG bereits Ansprüche auf Zettelgeld besaßen, diese Ansprüche gegenüber der G AG als Arbeitgeber auch dann zustehen, obwohl sie diese ab deren Entstehen deshalb nicht innerhalb der kollektivvertraglichen Verfallsfrist von drei Monaten geltend gemacht haben, weil sie wussten, dass die Ansprüche prinzipiell von ihrem Arbeitgeber abgelehnt werden und sie bei deren Geltendmachung mit Grund eine Kündigung durch den Arbeitgeber befürchten müssen, insb. weil die G AG angekündigt hat, jeden Billeteur zu kündigen, der einen Anspruch auf Zettelgeld geltend mache;
1. dass die Ansprüche auf Zettelgeld den zuvor bezeichneten Billeteuren gegenüber der G AG als Arbeitgebern auch dann zustehen, wenn die Billeteure im aufrechten Arbeitsverhältnis ohne darüber hinausgehende rechtsgeschäftliche Erklärung vom Arbeitgeber verfasste und ihnen zur Unterschrift vorgelegte Dienstzettel unterfertigten, in denen das Recht des Arbeitgebers festgehalten war, kollektivvertragliche Leistungen ein...