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Refundierung der Entgeltfortzahlung bei Unfall
Auch die Erläuterungen geben keinen Aufschluss über die rechtspolitische Zielsetzung und Funktion folgender Maßnahme: Die Entgeltfortzahlung, die ein Arbeitgeber einem S. 345Arbeitnehmer während eines Krankenstandes leistet, der durch einen Unfall verursacht worden ist, hat die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt dem Arbeitgeber teilweise durch einen „Zuschuss" zu refundieren. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber höchstens 50 Arbeitnehmer beschäftigt; die Zuschussleistung darf 50 % der Entgeltfortzahlung und eine Dauer von 6 Wochen pro Arbeitsjahr nicht überschreiten. Bemerkenswert ist, dass dabei völlig gleichgültig ist, ob es sich dabei um einen Arbeits- oder einen Freizeitunfall handelt.