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Berechnung der "Abfertigung alt" bei Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung
• Berechnung der „Abfertigung alt" bei Wechsel von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung (§ 23 AngG, § 14 AVRAG)
ecolex 8/2002, 599 - 601: Artikel von Klaus Mayr.
Nach Ansicht des Autors ist auf Grund einer Analogie zu § 14 Abs. 4 AVRAG generell eine Mischberechnung (auf Basis des Beschäftigungsausmaßes in den für den Abfertigungsanspruch maßgeblichen Dienstjahren) vorzunehmen, wenn eine Voll- in eine Teilzeitbeschäftigung geändert wurde.
Anm.: Dass der Autor diese Ansicht vertritt, ist auf Grund seiner beruflichen Tätigkeit (Arbeiterkammer) und seiner bisherigen literarischen Ausführungen entgegen dem Gesetzeswortlaut und der Judikatur nicht wirklich überraschend. Interessant wäre jedoch noch das Ergebnis gewesen, zu dem der Autor im umgekehrten Fall gekommen wäre (Änderung von Teil- in Vollzeitbeschäftigung und dann Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Wenn er auch in solchen Fällen eine Mischberechnung vertritt, wäre seine Rechtsansicht für mich zumindest nachvollziehbar.