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ASoK 10, Oktober 2002, Seite 342

Kündigungsklauseln bei befristeten Arbeitsverhältnissen

Dr. Wolfgang Höfle

Kündigungsklauseln bei befristeten Arbeitsverhältnissen (§ 879 ABGB)

ÖJZ 11/2002 v. , 405 - 413: Artikel von Reinhard Geist.

Der Autor kommt nach eingehender Analyse der OGH-Judikatur u. a. zu dem Schluss, dass Kündigungsklauseln bei auf mindestens fünf Monate befristeten Arbeitsverhältnissen unbedenklich sind, wenn die für unbefristete Verträge geltenden zwingenden gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Kündigungsmodalitäten vorgesehen werden. Umgekehrt seien wohl Kündigungsklauseln bei bis zu zwei Monaten befristeten Arbeitsverhältnissen grundsätzlich unzulässig, wenn keine besonderen Ausbildungsinteressen des Arbeitnehmers gegeben sind. Die Vereinbarung einer Probezeit ist aber auch bei sehr kurzen Befristungen zulässig.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
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