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Antrag auf Partnerschaftsbonus
iFamZ 2025/108
Wird ein der gesetzlich vorgegebenen Form entsprechender Antrag auf Partnerschaftsbonus irrtümlich nicht abgesendet, aber in mehreren Urgenzen per E-Mail auf den (nicht gestellten) Antrag verwiesen und darin die Entscheidung über den ursprünglichen Antrag begehrt, sind die Urgenz-E-Mails als der Verbesserung zugängliche Anträge zu werten.