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OGH: Landesbedienstete Vlbg.
• Arzthonorare sind nicht vom Begriff des Monatsbezuges i. S. d. § 133 des Vorarlberger Landesbedienstetengesetzes erfasst, weswegen sie nicht in die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der Abfertigung einzubeziehen sind. - (§ 133 des Vorarlberger Landesbedienstetengesetzes)
( 8 Ob A 184/01 v)