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ASoK 9, September 2002, Seite 315

OGH: Trägerübergreifende Aufrechnung

Gegen die seit dem In-Kraft-Treten des Steuerreformgesetzes 2000 geltende trägerübergreifende Aufrechnung bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. - (§ 103 Abs. 1 Z 1 ASVG, § 71 Abs. 1 Z 1 GSVG und § 67 Abs. 1 Z 1 BSVG)

„Durch diese Maßnahme soll, wie bereits das Berufungsgericht unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien (RV 1766 BlgNR XX. GP, 81) ausgeführt hat, eine weitestgehende Kostenneutralität für die Sozialversicherungsträger erreicht werden. Es trifft zwar zu, dass dadurch der Grundsatz der Gegenseitigkeit bei der Aufrechnung stark relativiert wurde. Es hat aber das Berufungsgericht gerade für den vorliegenden Fall zutreffend aufgezeigt, dass dem System der österreichischen Sozialversicherung auch in anderen Bereichen trägerübergreifende Wirkungen immanent sind. So wird beispielsweise im Rahmen der Bestimmungen über die Wanderversicherung (vgl. § 251 a ASVG) Vorsorge dafür getroffen, dass bei Vorliegen von Versicherungszeiten in verschiedenen Versicherungen die einzelnen Versicherungsträger auf die in der anderen Versicherung erworbenen Versicherungszeiten Bedacht nehmen, um zu verhindern, dass einem Versicherten beim Wechsel der Versicherung (etwa beim Übergang von der Selbständigkeit zur Unselbständigkeit und zurück) ein Nachteil in d...

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