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OGH: PV / "Verschleppungsschaden"
• Der Ersatz eines „Verschleppungsschadens" ist nicht Gegenstand der Sozialrechtssachen nach § 65 ASGG.
• Dem Versicherten steht kein Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen wegen verspäteter Leistungen des Sozialversicherungsträgers zu. - (§ 271 Abs. 1 ASVG, § 65 ASGG)
( 10 Ob S 206/01 v)