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Einkommensteuer auf Verzugszinsen
• Einkommensteuer auf Verzugszinsen (§ 27 EStG)
RdW 6/2002, Art. Nr. 375: NN.
Untertitel: Bei Schadenersatzverhandlungen wird oft übersehen: Verzugszinsen unterliegen auch beim Privaten der Einkommensteuer.
Anm.: Im Bereich der Lohnsteuer ist schon seit längerer Zeit bekannt, dass in einem Gerichtsurteil zugesprochene Bezugsansprüche samt Verzugszinsen lohnsteuerpflichtig sind. Die Verzugszinsen teilen dabei das Schicksal der betreffenden Bezugsteile (vgl. auch Bernold/Sailer/Mertens/Kranzl, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort, 2001, Frage 47/2 und die dort zitierte Judikatur).