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Befreiung von der Arbeitspflicht für Arbeitnehmer infolge von Hochwasser
• Befreiung von der Arbeitspflicht für Arbeitnehmer infolge von Hochwasser
In Folge des Hochwassers im August 2002 sind viele Arbeitnehmer aus verschiedenen Gründen nicht am Arbeitsplatz erschienen (z. B. Arbeitnehmer war selbst vom Hochwasser betroffen, Arbeitnehmer konnte in Folge von Straßensperren den Dienstort nicht erreichen, ist vorzeitig nach Hause gefahren, hat anderen geholfen, ist aus Vorsicht zu Hause geblieben ...). Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist die Hochwasser-Katastrophe m. E. ein Elementarereignis („höhere Gewalt"), das der neutralen Sphäre (also weder der Arbeitgeber- noch der Arbeitnehmer-Sphäre) zuzurechnen ist. Dies hat jedoch zur Folge, dass keine Entgeltzahlungspflicht des Dienstgebers für die o. a. Fälle besteht (vgl. allgemein zu diesem Thema z. B. Rauch, ASoK 2000, 262 ff., Schrank, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, Stand: Juli 2002, 356).
Schwieriger zu beurteilen ist die Frage eines Freistellungs„anspruches". Allgemein kann man m. E. sagen, dass eine berechtigte Entlassung (z. B. wegen Nicht-Erscheinens) - von extremen Ausnahmefällen abgesehen - nicht möglich war/ist. Gegenstand von zu erwartenden Fachartikeln wird aber auch sein, für welchen Zeitrau...