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OGH: Kündigung / Erklärungswert
• Der objektive Erklärungswert des Kündigungsschreibens vom „unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist" lässt trotz irrtümlicher Nennung des Kündigungstermins des (anstelle des ) unter Berücksichtigung der übrigen näheren Umstände wie der im Zusammenhang stehenden Erklärungen und Verhaltensweisen einen Willen, das Arbeitsverhältnis trotz vorheriger Urlaubsvereinbarung für August 1999 bereits mit unter Nichtbeachtung der einmonatigen Kündigungsfrist zu beenden, nicht erkennen. - (§ 20 Abs. 4 AngG)
( 9 Ob A 115/01 d)