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ASoK 7, Juli 2002, Seite 242

OGH: Umsatzprovision

Im Falle der Vereinbarung einer Umsatzprovision ist die Verdienstlichkeit hinsichtlich von Geschäften, welche sich erst nach der Beendigung des Dienstverhältnisses auswirken, für das Entstehen eines Provisionsanspruches nicht maßgeblich.

Im Falle der Vereinbarung einer Gewinnbeteiligung und Auflösung des Dienstverhältnisses vor Beendigung des für den Gesamtdeckungsbeitrag maßgeblichen Geschäftsjahres ist eine von der Leistung des ausscheidenden Angestellten unabhängige Aliquotierung zulässig. Sie entspricht der gemäß § 40 AngG zwingenden Regelung des § 16 AngG über die Aliqoutierung von periodischen Remunerationen oder anderen besonderen Entlohnungen.

Dies gilt auch für die - ebenfalls nicht von der persönlichen Leistung abhängige - Umsatzprovision. Gemäß § 16 Abs. 1 AngG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Provisionsteil, der dem Verhältnis zwischen der Dienstperiode, für die die Entlohnung gewährt wird und der zurückgelegten Dienstzeit entspricht. - (§ 16 AngG)

( 9 Ob A 202/01 y)

Rubrik betreut von: VON DR. EDITH MARHOLD-WEINMEIER
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