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Änderung der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
• Änderung der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
www.avsv.at; Amtl. Verlautbarung Nr. 67/2002 vom .
§ 17 a: Der Kostenanteil wird grundsätzlich mit 20 % festgesetzt (tritt mit in Kraft).
§ 26 a: Die Zusatzbeiträge bei einem beantragten Wechsel zwischen Sach- und Geldleistungsberechtigung betragen im Jahr 2002 (jährliche Aufwertung) für
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- | Sachleistungsberechtigte, die in die Sonderklasse wechseln | € 57,94 p. M. |
- | Sachleistungsberechtigte, die ganz in die Geldleistungsberechtigung wechseln | € 72,43 p. M. |
- | Geldleistungsberechtigte, die auf die Sonderklasse verzichten | € 2,00 p. M. |
- | Geldleistungsberechtigte, die ganz in die Sachleistungsberechtigung wechseln | € 1,00 p.M. |
§ 26 a tritt gemäß § 36 Z 3 der Satzung mit in Kraft.