zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ASoK 7, Juli 2002, Seite 230

Änderung der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

Dr. Wolfgang Höfle

Änderung der Satzung der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

www.avsv.at; Amtl. Verlautbarung Nr. 67/2002 vom .

§ 17 a: Der Kostenanteil wird grundsätzlich mit 20 % festgesetzt (tritt mit in Kraft).

§ 26 a: Die Zusatzbeiträge bei einem beantragten Wechsel zwischen Sach- und Geldleistungsberechtigung betragen im Jahr 2002 (jährliche Aufwertung) für


Tabelle in neuem Fenster öffnen
-
Sachleistungsberechtigte, die in die Sonderklasse wechseln
€ 57,94 p. M.
-
Sachleistungsberechtigte, die ganz in die Geldleistungsberechtigung wechseln
€ 72,43 p. M.
-
Geldleistungsberechtigte, die auf die Sonderklasse verzichten
€ 2,00 p. M.
-
Geldleistungsberechtigte, die ganz in die Sachleistungsberechtigung wechseln
€ 1,00 p.M.

§ 26 a tritt gemäß § 36 Z 3 der Satzung mit in Kraft.

Rubrik betreut von: VON DR. WOLFGANG HÖFLE
Daten werden geladen...