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OGH: KV Flugverkehrsleiter
• Flugverkehrsleiter haben nach dem Kollektivvertrag betreffend die Übergangsversorgung für Flugverkehrsleiter Anspruch auf Übergangsversorgung laut Teil 1 vom Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Dienstverhältnis bis zum Ende des Monats der Vollendung jenes Lebensjahres, welches in der gesetzlichen Pensionsversicherung für die Inanspruchnahme der Altersversorgung wegen langer Versicherungsdauer gilt, auch bei Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters. - (Art. 6 des Kollektivvertrages betreffend die Übergangsversorgung für die als Flugverkehrsleiter verwendeten Bediensteten der A-GmBH)
„Eine im Sinne der Rechtsprechung unzulässige dynamische Verweisung liegt dann vor, wenn der Inhalt eines Regelungskomplexes eines anderen Normgebers oder eines Teiles hievon durch bloßes Zitat zum Vollzugsinhalt der eigenen Regelung gemacht werden soll (vgl. Strasser in Festschrift Floretta, Dynamische Verweisung in Kollektivverträgen, 627 ff.; DRdA 1990/35 [Strasser]; 9 Ob A 215/89; 8 Ob A 164/97 v). Im vorliegenden Fall ist die Übergangsversorgung in allen wesentlichen Details im Kollektivvertrag selbst festgelegt (Voraussetzung des Anspruchs, Berechnungsweise). Nur bezüglich des Endes von T...