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OGH: Insolvenz / Prozesskosten
• Kosten, die dem Arbeitnehmer in einem vom Arbeitgeber gegen ihn angestrengten Verfahren auf Rückzahlung von bereits befriedigten, sonst aber nach dem IESG gesicherten AnsprüchenS. 208 des Arbeitnehmers entstehen, sind notwendige Prozesskosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung i. S. d. § 1 Abs. 2 Z 4 IESG. - (§ 1 Abs. 2 Z 4 IESG)
( 8 Ob S 152/01 p)